Maron Logistics -Ihr Partner in Sachen Logistik

Wir liefern!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen des HGB, Abweichend von §431 HGB gilt eine Höchsthaftung von 40 SZR je kg des Rohgewichts der Sendung als vereinbart. Im grenzüberschreitenden Verkehr finden die Haftungsbestimmungen der CMR Anwendung. Versicherungsschutz gem. § 7 GüKG ist vorhanden. Der Auftragnehmer bestätigt, seine Haftung durch Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung, Güterschaden Haftpflichtversicherung sowie Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend versichert zu haben.

2. Bei grenzüberschreitenden Transporten bleiben die zwingenden Vorschriften der CMR unberührt

3. Das Zahlungsziel beträgt 45 Tage nach Eingang der Rechnung und Ablieferbelege im Original per Post.

4. Die ersten drei Stunden zur Be- und Entladung sind frei. Danach werden pro Stunde 30 € Standgeld vergütet. Für jede angefangene halbe Stunde werden 15 € vergütet. Die drei Stunden beginnen nach der ersten schriftlichen Meldung über die Ankunft des Fahrzeugs.

5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Quittungen auf Nachfrage schnellstmöglich vorab zu beschaffen.

6. Bis ein Jahr nach dem letzten Transport gilt Kundenschutz. Zuwiderhandlungen werden mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 50.000 € oder dem tatsächlichen Verlust geahndet (je nach dem welcher Betrag höher ist).

7. Bei Nichtgestellung des Fahrzeugs ist Maron Logistics berechtigt die daraus resultierenden Kosten wie etwa Sonderfahrten oder Bandstillstände an den Auftragnehmer weiterbelasten oder Pauschal 1/ 3 der vereinbarten Frachtrate. Je nachdem welcher Betrag höher ist.

8. Um einen reibungslosen Transportablauf zu gewährleisten übermittelt der Auftragnehmer folgende Informationen:

- Kennzeichen

- Sendung geladen

- Sendung zugestellt

9. Der Auftraggeber behält sich einen Frachtabzug in Höhe von 15 € vor für jeden nicht gesetzten Status. Wir kontaktieren Sie auch unsererseits und werden nicht automatisch (ohne Fristsetzung) einen Frachtabzug durchführen. Erst bei mehrmaligen ergebnislosen Anfragen behalten wir uns einen Abzug vor.

10. Salvatorische Klausel: Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages, einschließlich dieser Regelung, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

11. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des Mindestlohngesetzes incl. Arbeitnehmerentsendegesetz (§14 AEntG) zu und stellt den Auftraggeber für den Fall eines Gesetzesverstoßes im Innen-verhältnis von Ersatzansprüchen Dritter rechtsverbindlich frei. Der Auftragnehmer haftet auch für etwaige von ihm eingesetzte Subunternehmer.

12. Lademitteltausch gilt generell als vereinbart. Maron Logistics ist berechtigt je Europalette 12 € und je Gitterboxpalette 80 € an den Auftragnehmer zu berechnen. Darüber hinaus werden je Vorgang 20 € Palettentauschgebühr dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt.

13. Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir personenbezogene Kontaktdaten von Ihnen verarbeiten und speichern. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten geschieht ausschließlich zweckgebunden und wird nicht für private Zwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben. Sollten Sie dagegen Einwände haben, so senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@maron-logistics.de Für weitere Informationen bzgl. des Datenschutzes besuchen Sie bitte unsere Homepage unter: www.maron-logistics.de

14. Der Gerichtsstand ist Wuppertal.